Antwort
Ja, unter Bedingungen. Die Apothekenbetriebsordnung lässt Fertigarzneimittel als Ausgangsstoffe zu — Tabletten, die zu Kapseln oder Säften verarbeitet werden, Salben, in die ein Wirkstoff eingearbeitet wird, Ampullen für Augentropfen. Der Grund ist praktisch: Für viele Wirkstoffe gibt es keinen Ausgangsstoff in Arzneibuchqualität, für Kinderdosierungen keine Fertigform.
Die Voraussetzungen: Die Plausibilitätsprüfung muss die Eignung belegen — ist der Wirkstoff aus der Tablette in der neuen Form stabil und verfügbar, welche Hilfsstoffe bringt das Fertigarzneimittel mit, stört der Überzug? Retard- und magensaftresistente Formen dürfen nicht zerstört werden; Filmtabletten bringen Farbstoffe und Überzüge mit; Brausetabletten bringen Natrium.
Vorgehen in der Apotheke
Die Dokumentation: Das Fertigarzneimittel wird mit Name, Wirkstoffgehalt und Charge in Herstellungsanweisung und Protokoll aufgenommen; eine Identitätsprüfung entfällt, weil es zugelassen und chargengeprüft ist — die Charge sichert die Rückverfolgung.
Die Rechnung: Bei Tabletten wird über den deklarierten Gehalt gerechnet, bei Salben über die Konzentration; das Gesamtgewicht der Tablette zählt als Füllstoff mit.
Die Haltbarkeit ist kürzer als bei Ausgangsstoffen, weil die Stabilität der neuen Mischung nicht belegt ist — Kapseln aus Tabletten meist drei bis sechs Monate, Säfte aus Tabletten Tage bis Wochen gekühlt.
Bei Fertigsalben als Grundlage: Der Hersteller hat die Stabilität nur für sein Produkt belegt; jede Zumischung ist ein Eingriff, und die Grundlage muss zum Wirkstoff passen — eine Fertigcreme mit anionischem Emulgator verträgt keinen kationischen Wirkstoff. Das NRF empfiehlt für Glucocorticoide ausdrücklich die Verdünnung des Fertigarzneimittels mit der passenden Grundlage, weil das Pulver gefährlicher und die Dosierung ungenauer ist.
Die Grenze: Das Fertigarzneimittel darf nicht bedenklich sein und nicht zu einem Import ohne Zulassung führen; und die Verordnung muss die Verwendung tragen — bei Rabattverträgen gilt für den Ausgangsstoff die Hilfstaxe.
Die Abrechnung läuft über die Hilfstaxe als Rezepturbestandteil, nicht als Fertigarzneimittelabgabe.
Merke
Ja — mit Plausibilität, Charge im Protokoll, ohne Identitätsprüfung — keine Retard- und magensaftresistenten Formen zerstören, und die Frist wird kürzer.