Kenntnisprüfung Apotheker · Rezeptur und Defektur · Beispielfrage aus der App

Kann eine Apotheke die Identitätsprüfung für eine andere Apotheke durchführen?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Rezeptur und Defektur der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Ja. Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt, dass die Prüfung von Ausgangsstoffen in einer anderen Apotheke oder in einem Betrieb mit Herstellungserlaubnis durchgeführt wird — die prüfende Apotheke stellt dann ein Prüfzertifikat aus, das die empfangende Apotheke wie das eines Herstellers verwenden kann. Sie bleibt aber für die Bewertung des Zertifikats und für die Freigabe verantwortlich.
Die Voraussetzung: Das Zertifikat muss die vollständigen Angaben tragen — Stoff, Charge, Prüfungen mit Methode und Ergebnis, Datum, Unterschrift des Apothekers der prüfenden Apotheke — und es muss sich auf genau das Gebinde oder die Charge beziehen, die geliefert wird.

Vorgehen in der Apotheke

Wo das praktisch wird: Filialverbünde, in denen die Hauptapotheke das Labor betreibt; Apotheken, die sich ein IR-Gerät teilen; Kooperationen, in denen eine Apotheke die Ausgangsstoffe für mehrere prüft und abgefüllt weitergibt — dann ist sie auch für die Umfüllung verantwortlich und braucht dafür ihre eigene Dokumentation.
Die Grenze: Die eigene Identitätsprüfung entfällt damit nicht ganz — die Empfängerapotheke muss sich davon überzeugen, dass das Gebinde dasjenige ist, auf das sich das Zertifikat bezieht: unversehrte Versiegelung, übereinstimmende Charge, Kennzeichnung. Wird der Stoff umgefüllt weitergegeben, gilt die prüfende Apotheke als Umfüller mit den entsprechenden Pflichten.
Die Alternative ist die Herstellung im Auftrag nach der Betriebsordnung — dann stellt die eine Apotheke für die andere das fertige Arzneimittel her, mit schriftlichem Vertrag, Risikobeurteilung und geteilter Verantwortung.
Nicht möglich: dass eine Apotheke pauschal für andere Apotheken Ausgangsstoffe „freigibt“, ohne die Stoffe selbst geprüft und ohne ein chargenbezogenes Zertifikat ausgestellt zu haben. Das Zertifikat muss die Prüfung belegen, nicht das Vertrauen.

Merke

Ja, mit chargenbezogenem Zertifikat vom prüfenden Apotheker — die Empfängerin prüft das Gebinde gegen das Zertifikat und gibt selbst frei.

Alle 2.201 Fragen üben

Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.

Ein Kauf im App Store oder bei Google Play gilt nur dort, ein Kauf im Browser nur im Browser.

Weitere Fragen aus Rezeptur und Defektur

Alle 192 Beispielfragen · Für Apothekerinnen und Apotheker · FSP-Fälle für Apotheker · Mit einem Prüfungspaten üben