Antwort
Aus dem Neuen Rezeptur-Formularium an erster Stelle — dem NRF, das die Rezepturen standardisiert: Für einige hundert Zubereitungen liefert es fertige Vorschriften mit Zusammensetzung, Herstellung, Inprozesskontrollen, Kennzeichnung, Haltbarkeit und Rezepturhinweisen. Es wird vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut herausgegeben und ist Teil des Deutschen Arzneimittel-Codex; für die Apotheke ist es in Loseblattform oder online Pflicht.
Die Rezepturhinweise des NRF — auch zu Wirkstoffen, für die es keine Vorschrift gibt — geben pH-Bereiche, Inkompatibilitäten, geeignete Grundlagen und Haltbarkeit an.
Die DAC-Monographien für die Grundlagen und Hilfsstoffe.
Vorgehen in der Apotheke
Weitere Quellen: das Europäische und das Deutsche Arzneibuch mit den allgemeinen Monographien zu Darreichungsformen; die Rezepturdatenbanken der Softwarehäuser und der Fachverlage, die die Plausibilitätsprüfung und die Anweisung generieren; die Herstellerempfehlungen der Rezeptursysteme — Unguator, Topitec — für die Rührparameter; Fachzeitschriften und die Fortbildungsangebote des ZL, das die Ringversuche betreibt; und die Standardzulassungen für Teemischungen und einige Zubereitungen.
Für Individualrezepturen ohne Vorschrift schreibt der Apotheker die Anweisung selbst — auf der Grundlage einer verwandten NRF-Vorschrift, der Rezepturhinweise und der eigenen Plausibilitätsprüfung.
Der Vorteil der NRF-Vorschrift: Sie ist geprüft, stabil, dokumentiert und rechtlich sicher — und der Arzt kann sie direkt verordnen, etwa „Hydrophile Erythromycin-Creme 2 % NRF 11.77“. Bei solchen Verordnungen gilt die Plausibilität als erledigt.
Der Beratungssatz für den Arzt, der eine problematische Rezeptur verordnet: „Es gibt eine standardisierte Vorschrift im NRF — darf ich die verwenden?“ Das löst die meisten Fälle.
Merke
NRF zuerst, DAC und Arzneibuch dazu, Datenbanken und Hersteller als Hilfe — und für den Rest schreibt der Apotheker selbst.