Kenntnisprüfung nach Bundesland
Die Kenntnisprüfung ist bundesrechtlich geregelt. Fächer, Umfang, Dauer und Zusammensetzung der Prüfungskommission sind in ganz Deutschland gleich. Was sich von Land zu Land unterscheidet, ist die zuständige Behörde, die Frage, wer die Prüfung tatsächlich abnimmt, und die Wartezeit bis zum Termin. Wählen Sie Ihr Land – zuständig ist das Land, in dem Sie ärztlich arbeiten wollen, und der Antrag darf nur in einem Land gestellt werden.
- Baden-WürttembergRegierungspräsidium Stuttgart, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
- BayernRegierung von Oberbayern
- BerlinLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
- BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
- BremenDie Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
- HamburgSozialbehörde Hamburg, Amt für Gesundheit
- HessenHessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
- Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS)
- NiedersachsenNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie — Zentrale Stelle Approbationen
- Nordrhein-WestfalenBezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
- Rheinland-PfalzLandesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
- SaarlandLandesamt für Soziales — Landesprüfungsamt
- SachsenLandesdirektion Sachsen — Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
- Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
- Schleswig-HolsteinLandesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
- ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Was sich zwischen den Ländern unterscheidet – Behörde, Prüfstelle, Wartezeit, Zusatzfächer – steht zusammengefasst unter Kenntnisprüfung in anderen Bundesländern.
Vorbereitung für alle Bundesländer: die App „Kenntnisprüfung Arzt“
2.200 Fragen aus 18 Fachgebieten mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform, 20 EKG-Befunde und ein Länderteil für alle 16 Bundesländer. Der Prüfungsstoff nach § 37 ÄApprO ist überall derselbe – deshalb passt der Katalog in jedem Land. Einmalkauf, kein Abo, kein Konto, vollständig offline.