Kenntnisprüfung in Nordrhein-Westfalen
Zuständigkeit, Prüfstelle und was bundesweit gleich ist
Wer in Nordrhein-Westfalen als Ärztin oder Arzt mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation beantragt und einen Bescheid über wesentliche Unterschiede erhält, legt die Kenntnisprüfung nach § 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung in Verbindung mit § 37 der Approbationsordnung für Ärzte ab. Der Prüfungsstoff ist in allen Ländern gleich; verschieden sind die Stellen, die Sie anschreiben, und wer Sie prüft.
Zuständig in Nordrhein-Westfalen
- Antrag und Approbation
- Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
- Wer die Prüfung abnimmt
- Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Das Landesprüfungsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig — auch für Köln, Münster, Arnsberg und Detmold.
- NRW ist wegen seiner Größe das Land mit den meisten Kenntnisprüfungen; das Portal „Anerkennung Gesundheitsberufe“ beschreibt das Verfahren im Einzelnen.
Offizielle Stellen
Was in allen 16 Ländern gleich ist
Die Kenntnisprüfung ist bundesrechtlich geregelt. Fächer, Umfang, Dauer und Zusammensetzung der Prüfungskommission sind in ganz Deutschland gleich. Was sich von Land zu Land unterscheidet, ist die zuständige Behörde, die Frage, wer die Prüfung tatsächlich abnimmt, und die Wartezeit bis zum Termin.
- Prüfungsfächer
- Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Zusätzlich sind Aspekte der Notfallmedizin, der Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutzes und der Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung zu berücksichtigen.
- Ablauf
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung: Anamnese und körperliche Untersuchung am Patienten, schriftliche Dokumentation des Befundes, anschließend das Prüfungsgespräch über Innere Medizin, Chirurgie und die Querschnittsthemen.
- Dauer
- Bei höchstens vier Prüflingen an einem Prüfungstag dauert die Prüfung mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Antragstellerin oder Antragsteller.
- Prüfungskommission
- Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss an der Prüfung aktiv teilnehmen.
- Wiederholung
- Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch schließt die Approbation auf diesem Weg bundesweit aus — nicht nur im prüfenden Land.
- Nur ein Bundesland zur Zeit
- Der Antrag darf nur in einem einzigen Bundesland gestellt werden. Parallele Approbationsverfahren in mehreren Ländern sind unzulässig; entscheidet eine unzuständige Behörde, kann die Approbation später widerrufen werden. Zuständig ist das Land, in dem die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Beispielfragen mit Antworten
So klingen Fragen im Prüfungsgespräch – jede mit vollständiger, ausformulierter Antwort:
- Was ist der Unterschied zwischen STEMI und NSTEMI?
- Was ist ein Abszess?
- Was ist der Unterschied zwischen primärer und sekundärer Hämostase?
- Was ist Hashimoto-Thyreoiditis?
- Wie gewinnt man Urinsediment?
Alle Beispielfragen nach Fachgebiet · Vor der Kenntnisprüfung steht die Fachsprachprüfung der Landesärztekammer.
Vorbereitung für Nordrhein-Westfalen: die App „Kenntnisprüfung Arzt“
2.200 Fragen aus 18 Fachgebieten mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform, 20 EKG-Befunde und ein Länderteil für alle 16 Bundesländer. Der Prüfungsstoff nach § 37 ÄApprO ist überall derselbe – deshalb passt der Katalog in jedem Land. Einmalkauf, kein Abo, kein Konto, vollständig offline.