Kenntnisprüfung in Baden-Württemberg
Zuständigkeit, Prüfstelle und was bundesweit gleich ist
Wer in Baden-Württemberg als Ärztin oder Arzt mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation beantragt und einen Bescheid über wesentliche Unterschiede erhält, legt die Kenntnisprüfung nach § 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung in Verbindung mit § 37 der Approbationsordnung für Ärzte ab. Der Prüfungsstoff ist in allen Ländern gleich; verschieden sind die Stellen, die Sie anschreiben, und wer Sie prüft.
Zuständig in Baden-Württemberg
- Antrag und Approbation
- Regierungspräsidium Stuttgart, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
- Wer die Prüfung abnimmt
- Landesärztekammer Baden-Württemberg
Besonderheiten in Baden-Württemberg
- Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfung sind zum 01.02.2025 vom Regierungspräsidium Stuttgart auf die Landesärztekammer übergegangen — ausdrücklich, um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen.
- Die Approbation selbst erteilt weiterhin das Regierungspräsidium Stuttgart.
Offizielle Stellen
Was in allen 16 Ländern gleich ist
Die Kenntnisprüfung ist bundesrechtlich geregelt. Fächer, Umfang, Dauer und Zusammensetzung der Prüfungskommission sind in ganz Deutschland gleich. Was sich von Land zu Land unterscheidet, ist die zuständige Behörde, die Frage, wer die Prüfung tatsächlich abnimmt, und die Wartezeit bis zum Termin.
- Prüfungsfächer
- Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Zusätzlich sind Aspekte der Notfallmedizin, der Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutzes und der Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung zu berücksichtigen.
- Ablauf
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung: Anamnese und körperliche Untersuchung am Patienten, schriftliche Dokumentation des Befundes, anschließend das Prüfungsgespräch über Innere Medizin, Chirurgie und die Querschnittsthemen.
- Dauer
- Bei höchstens vier Prüflingen an einem Prüfungstag dauert die Prüfung mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Antragstellerin oder Antragsteller.
- Prüfungskommission
- Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss an der Prüfung aktiv teilnehmen.
- Wiederholung
- Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch schließt die Approbation auf diesem Weg bundesweit aus — nicht nur im prüfenden Land.
- Nur ein Bundesland zur Zeit
- Der Antrag darf nur in einem einzigen Bundesland gestellt werden. Parallele Approbationsverfahren in mehreren Ländern sind unzulässig; entscheidet eine unzuständige Behörde, kann die Approbation später widerrufen werden. Zuständig ist das Land, in dem die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Beispielfragen mit Antworten
So klingen Fragen im Prüfungsgespräch – jede mit vollständiger, ausformulierter Antwort:
- Was ist ein AV-Block III?
- Warum sind viszerale Schmerzen schlecht lokalisierbar?
- Was ist der Unterschied zwischen Delir und Demenz?
- Was ist Polytrauma?
- Was ist PsychKG?
Alle Beispielfragen nach Fachgebiet · Vor der Kenntnisprüfung steht die Fachsprachprüfung der Landesärztekammer.
Vorbereitung für Baden-Württemberg: die App „Kenntnisprüfung Arzt“
2.200 Fragen aus 18 Fachgebieten mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform, 20 EKG-Befunde und ein Länderteil für alle 16 Bundesländer. Der Prüfungsstoff nach § 37 ÄApprO ist überall derselbe – deshalb passt der Katalog in jedem Land. Einmalkauf, kein Abo, kein Konto, vollständig offline.