Kenntnisprüfung Apotheker · Arzneimittelrecht · Beispielfrage aus der App

Welche Aufgaben hat das BfArM?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Arzneimittelrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Das BfArM ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Seine Arbeit lässt sich in fünf Felder ordnen:

Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, dazu die Verlängerung, das Ruhen und den Widerruf.

Pharmakovigilanz — es sammelt und bewertet Meldungen über Arzneimittelrisiken und führt das Stufenplanverfahren durch, bis hin zu Rückruf und Widerruf.

Klinische Prüfungen — es genehmigt sie gemeinsam mit der Ethikkommission.

Betäubungsmittelverkehr — als Bundesopiumstelle erteilt es die Erlaubnisse, führt die Nachweise und gibt die BtM-Formblätter aus. Seit 2024 gehört auch das Medizinal-Cannabis dazu.

Medizinprodukte — Risikobewertung, Vigilanz und Beteiligung an den europäischen Verfahren.

Vorgehen in der Apotheke

Was das BfArM nicht tut, wird ebenso gern gefragt. Es setzt keine Preise fest und entscheidet nicht über die Erstattung — das ist Sache des G-BA und der Krankenkassen. Es beaufsichtigt keine Apotheken. Und es erteilt keine Approbation.

Für die Offizin sind vor allem drei Erzeugnisse des Hauses greifbar: die Datenbanken über zugelassene Arzneimittel, die Liste der Lieferengpässe und die Rote-Hand-Briefe, die im Einvernehmen mit dem BfArM verschickt werden.

Merke

Zulassen, überwachen, prüfen, Opium verwalten. Preise und Erstattung gehören nicht dazu.

Alle 2.201 Fragen üben

Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.

Ein Kauf im App Store oder bei Google Play gilt nur dort, ein Kauf im Browser nur im Browser.

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