Kenntnisprüfung Apotheker · Arzneimittelrecht · Beispielfrage aus der App

Wann kann auf eine klinische Prüfung verzichtet werden?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Arzneimittelrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Immer dann, wenn die Wirksamkeit anders belegt werden kann. Drei Fälle sind zu nennen:

Beim Generikum. Es bezieht sich auf die Unterlagen des Referenzarzneimittels; an die Stelle der klinischen Prüfung tritt der Bioäquivalenznachweis.

Beim allgemein medizinisch verwendeten Wirkstoff — dem sogenannten well-established use. Ist ein Wirkstoff seit mindestens zehn Jahren in der Union allgemein anerkannt und liegt ausreichende wissenschaftliche Literatur vor, kann diese die eigenen Studien ersetzen.

Bei der Registrierung. Homöopathische und traditionelle pflanzliche Arzneimittel brauchen keinen Wirksamkeitsnachweis — dort entfällt die klinische Prüfung vollständig.

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs. 3 AMG für den bibliografischen Antrag, § 24b AMG für das Generikum, §§ 38 ff. AMG für die Registrierung, § 36 AMG für die Standardzulassung.

Vorgehen in der Apotheke

Zu ergänzen ist die Standardzulassung: Auch dort ist keine eigene Prüfung nötig, weil Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bereits als erwiesen gelten und in der Monographie festgeschrieben sind.

Was dagegen nie entfällt, ist der Qualitätsnachweis. Jeder Hersteller muss für sein eigenes Produkt belegen, dass es die geforderte Qualität hat — darauf kann sich niemand bei einem anderen bedienen.

Merke

Generikum, well-established use, Registrierung, Standardzulassung. Der Qualitätsnachweis entfällt dagegen nie.

Alle 2.201 Fragen üben

Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.

Ein Kauf im App Store oder bei Google Play gilt nur dort, ein Kauf im Browser nur im Browser.

Weitere Fragen aus Arzneimittelrecht

Alle 192 Beispielfragen · Für Apothekerinnen und Apotheker · FSP-Fälle für Apotheker · Mit einem Prüfungspaten üben