Antwort
Darüber wird seit einiger Zeit beraten — entschieden ist es nicht, und solange die Anlage 1 der AMVV unverändert bleibt, sind beide Stoffe in den üblichen Schlafmitteln weiterhin apothekenpflichtig und rezeptfrei.
So antwortet man auf diese Frage richtig: erst der Sachstand, dann die Begründung, und ausdrücklich der Hinweis, dass eine Empfehlung noch kein Recht ist. Verbindlich wird eine Änderung erst mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Der Anlass der Diskussion ist die Anwendung bei älteren Menschen.
Neben- und Wechselwirkungen
Beide Stoffe sind H1-Antihistaminika der ersten Generation mit ausgeprägt anticholinergen Eigenschaften. Im höheren Lebensalter bedeutet das:
Verwirrtheit bis zum Delir, Gedächtnisstörungen, Harnverhalt, Obstipation, Mundtrockenheit, Akkommodationsstörungen.
Sturzgefahr durch den langen Überhang am Morgen — und ein Sturz mit Schenkelhalsfraktur verändert bei einem alten Menschen den ganzen weiteren Verlauf.
Beide stehen deshalb auf der PRISCUS-Liste der für Ältere potenziell ungeeigneten Wirkstoffe. Hinzu kommt: Ein Schlafmittel behandelt kein Symptom, dessen Ursache man nicht kennt — Schmerz, Depression, Herzinsuffizienz oder eine Schlafapnoe bleiben so unentdeckt.
Beratung
Unabhängig davon, wie die Rechtslage sich entwickelt: Bei einem Kunden über 65 Jahren ist das Gespräch fällig. Fragen Sie nach der Dauer der Einnahme, nach anderen anticholinerg wirkenden Mitteln und nach dem Grund der Schlafstörung. Weisen Sie darauf hin, dass die Wirkung nach wenigen Tagen nachlässt, und empfehlen Sie eine ärztliche Abklärung, wenn es länger als zwei Wochen geht.
Merke
Noch rezeptfrei, aber im Alter fast immer die falsche Wahl. Empfehlung ist nicht gleich Verordnung.