Kenntnisprüfung Apotheker · Sozialrecht und Abrechnung · Beispielfrage aus der App

Welche Arzneimittel sind erstattungsfähig, welche nicht?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Sozialrecht und Abrechnung der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Erstattungsfähig ist im Grundsatz das verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn es verordnet und apothekenpflichtig ist.

Nicht erstattungsfähig sind vier Gruppen:

Rezeptfreie Arzneimittel für Versicherte ab zwölf Jahren — mit den Ausnahmen der OTC-Liste.

Bagatellarzneimittel für Erwachsene ab achtzehn: Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Grippemittel, Schmerz- und Reisemittel, Abführmittel, Mund- und Rachentherapeutika.

Lifestyle-Arzneimittel — die Mittel, die überwiegend der Verbesserung des privaten Wohlbefindens dienen.

Unwirtschaftliches — was der G-BA wegen fehlenden Nutzens ausgeschlossen hat.

Dazu kommt, dass ein Arzneimittel zugelassen sein und im zugelassenen Anwendungsgebiet verordnet sein muss; der Einsatz außerhalb davon ist nur in engen Grenzen zu Lasten der Kasse möglich.

Rechtsgrundlage

§§ 31 und 34 SGB V, dazu die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA.

Vorgehen in der Apotheke

Die Altersgrenzen sind die häufigste Nachfrage, und sie sind zwei verschiedene:

Bis zwölf Jahre — rezeptfreie Arzneimittel sind erstattungsfähig; bei Entwicklungsstörungen bis achtzehn.

Bis achtzehn Jahre — auch die Bagatellarzneimittel sind erstattungsfähig.

Immer erstattungsfähig, unabhängig vom Alter und von der Verschreibungspflicht: Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie das, was der Arzt aus der OTC-Ausnahmeliste bei den dort genannten schwerwiegenden Erkrankungen verordnet.

Und die Aufzahlungsfälle nicht vergessen: Ein erstattungsfähiges Arzneimittel oberhalb des Festbetrages kostet den Patienten die Differenz — es ist erstattungsfähig, aber eben nicht in voller Höhe.

Merke

Rezeptpflichtig ja, rezeptfrei nein — Kinder bis zwölf und die OTC-Liste ausgenommen.

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