Kenntnisprüfung Apotheker · Sozialrecht und Abrechnung · Beispielfrage aus der App

Dürfen Sie ein rezeptpflichtiges gegen ein rezeptfreies Arzneimittel tauschen?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Sozialrecht und Abrechnung der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Nein. Verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht gegeneinander ausgetauscht werden — auch nicht, wenn Wirkstoff und Wirkstärke übereinstimmen.

Ebenso wenig dürfen Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander getauscht werden.

Der Grund ist rechtlich und nicht pharmakologisch: Es sind Produkte unterschiedlicher Ordnung mit unterschiedlichen Erstattungsregeln, und der Arzt hat sich für eine davon entschieden.

Praktisch heißt das: Verordnet der Arzt ein rezeptpflichtiges Präparat, das es in derselben Wirkstärke auch rezeptfrei gibt, geben Sie das verordnete ab. Der Umweg über die rezeptfreie Variante wäre für die Kasse billiger — und trotzdem unzulässig.

Rechtsgrundlage

§ 18 des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V.

Vorgehen in der Apotheke

Weitere Grenzen des Austauschs, die in dieselbe Frage gehören:

Andere Darreichungsform — nur, wenn der G-BA sie für austauschbar erklärt hat. Tablette gegen Kapsel ist nicht selbstverständlich, retardiert gegen unretardiert nie.

Andere Wirkstärke — im Regelfall nicht; bei Lieferengpässen hat der Gesetzgeber das seit 2023 gelockert.

Anderes Anwendungsgebiet — das Ersatzpräparat muss für mindestens eine gleiche Indikation zugelassen sein.

Verbandmittel gegen Arzneimittel — verschiedene Welten, verschiedene Rezepte.

Und der Fall, der gern angeschlossen wird: Ein Kunde möchte eine Rezeptur nachbestellt haben, deren Wirkstoff verschreibungspflichtig ist. Ohne Rezept geht das nicht — Sie können ihm allenfalls anbieten, eine Zubereitung unterhalb der Verschreibungspflichtgrenze herzustellen, wenn die Plausibilität das trägt.

Merke

Rx bleibt Rx, Arzneimittel bleibt Arzneimittel — kein Tausch über die Grenze.

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