Kenntnisprüfung Apotheker · Sozialrecht und Abrechnung · Beispielfrage aus der App
Dürfen Sie mehr als die Zuzahlung verlangen?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Sozialrecht und Abrechnung der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Ja, in genau drei Fällen — und man sollte sie einzeln benennen können, weil die Frage gern als Fangfrage kommt.
Mehrkosten über dem Festbetrag. Liegt der Preis darüber, zahlt der Patient die Differenz zusätzlich.
Aufzahlung bei Rabattarzneimitteln mit Mehrkostenregelung — dort, wo die Kasse nur bis zu einem bestimmten Betrag zahlt.
Das Wunscharzneimittel. Will der Patient ein anderes als das abzugebende, zahlt er es vollständig selbst.
Weniger als die Zuzahlung dürfen Sie dagegen nie verlangen. Sie erlassen, ermäßigen oder verrechnen sie nicht — und Sie werben nicht damit. Das wäre ein Verstoß gegen die Preisbindung und zugleich ein Wettbewerbsverstoß.
Vorgehen in der Apotheke
Der zweite Teil ist der prüfungsrelevante, weil er die Verbindung zum Berufsrecht schlägt. Verboten sind deshalb auch die verwandten Umgehungen:
Der Einkaufsgutschein über den Betrag der Zuzahlung.
Die Prämie oder das Geschenk für die Einlösung eines Rezeptes.
Der Bonus, der wirtschaftlich auf dasselbe hinausläuft.
Für rezeptfreie Arzneimittel und für andere Waren gilt das nicht — dort ist der Preis frei, und Sie dürfen rabattieren.
Die Grenze verläuft also nicht zwischen groß und klein, sondern zwischen preisgebunden und nicht preisgebunden. Wer im Gespräch diese Linie zieht, hat richtig geantwortet.
Merke
Mehr ja, in drei Fällen — weniger nie.
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Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.