Antwort
Ihre eigene bekommt sie, die ihres Mannes nicht — jedenfalls nicht ohne seine Einwilligung.
Der Grund ist die Schweigepflicht und der Datenschutz. Welche Arzneimittel jemand bezogen hat, gehört zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten. Die Ehe ändert daran nichts; es gibt keine Auskunftsberechtigung von Ehegatten untereinander.
Wie Sie es lösen, ohne die Kundin vor den Kopf zu stoßen:
Ihre eigene Aufstellung drucken Sie aus.
Für ihren Mann braucht es seine Einwilligung — schriftlich, oder er kommt selbst, oder er ruft an und Sie legen es ihm bereit.
Erklären Sie den Grund freundlich. Dass Sie ebenso wenig über sie an Dritte weitergeben, ist meist das überzeugendste Argument.
Beratung
Die Frage steht in den Protokollen, weil sie prüft, ob jemand die Schweigepflicht auch dann anwendet, wenn es unhöflich wirkt. Ein paar verwandte Fälle, auf die die Nachfrage zielen kann:
Das Abholen von Arzneimitteln durch Angehörige ist unproblematisch — wer das Rezept oder die Karte hat, gilt als beauftragt.
Auskunft über die Medikation eines anderen zu geben, ist es nicht. Auch nicht der Satz „Ihr Mann bekommt das doch auch bei uns“.
Die erwachsene Tochter, die für die Mutter fragt, steht rechtlich wie ein Fremder — es sei denn, es liegt eine Vollmacht oder Betreuung vor.
Beim Kind unter vierzehn entscheiden die Sorgeberechtigten; bei Jugendlichen kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an.
Und in der Offizin praktisch: Nicht am Handverkaufstisch besprechen, was andere hören können. Die Diskretionszone ist Teil derselben Pflicht.
Merke
Die Ehe hebt die Schweigepflicht nicht auf — für den Mann braucht es seine Einwilligung.