Antwort
Ja, unter Voraussetzungen. Die Grippeschutzimpfung wurde zunächst in Modellvorhaben erprobt und ist inzwischen als Regelleistung vorgesehen; hinzugekommen ist die Impfung gegen COVID-19. Die Einzelheiten regeln Verträge zwischen den Apothekerverbänden und den Krankenkassen.
Was verlangt wird:
Eine ärztlich geleitete Schulung der impfenden Apothekerin oder des Apothekers, mit theoretischem und praktischem Teil;
geeignete Räume — ein Bereich, in dem ungestört und hygienisch geimpft werden kann, mit Liegemöglichkeit;
Aufklärung und schriftliche Einwilligung des Impflings;
Ausrüstung für den Notfall, insbesondere für die anaphylaktische Reaktion;
Dokumentation und Eintrag in den Impfpass.
Nur volljährige Personen werden in der Apotheke geimpft.
Vorgehen in der Apotheke
Was Sie vor der Impfung abfragen:
Akute Erkrankung mit Fieber — dann verschieben.
Bekannte Allergien, insbesondere gegen Hühnereiweiß bei bestimmten Grippeimpfstoffen.
Gerinnungshemmung — bei Antikoagulation ist die Injektion mit dünner Nadel und anschließender Kompression vorzunehmen.
Schwangerschaft und Immunsuppression gehören zum Arzt.
Frühere Impfreaktionen.
Nach der Impfung bleibt der Geimpfte einige Minuten unter Beobachtung — die schwere Sofortreaktion tritt in dieser Zeit auf.
Berufspolitisch ist die Frage bedeutsam, und dazu darf man etwas sagen: Es geht nicht darum, dem Arzt Arbeit wegzunehmen, sondern um die Impfquote. Wer sonntags kein Rezept braucht, geht auch nicht zum Arzt — in der Apotheke steht er ohnehin. Dass die Ärzteschaft das anders sieht, ist bekannt; eine ausgewogene Antwort nennt beide Seiten.
Merke
Mit Schulung, geeignetem Raum, Einwilligung und Notfallausrüstung — und nur bei Erwachsenen.