Kenntnisprüfung Apotheker · Medizinprodukte und apothekenübliche Waren · Beispielfrage aus der App

Dürfen Sie Kosmetika ohne Versandhandelserlaubnis verschicken?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Medizinprodukte und apothekenübliche Waren der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Ja. Die Versandhandelserlaubnis nach dem Apothekengesetz betrifft nur den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel — sie wird von der Landesbehörde erteilt, wenn die Apotheke ein Qualitätssicherungssystem für Verpackung, Transport, Temperatur, Beratung und Auslieferung binnen zwei Tagen nachweist. Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Hygieneartikel und andere apothekenübliche Waren dürfen ohne diese Erlaubnis versendet werden — wie jeder Händler, nach dem Fernabsatzrecht mit Widerrufsbelehrung, Impressum, Preisangabe und Datenschutz. Auch freiverkäufliche Arzneimittel dürfen ohne Versandhandelserlaubnis versendet werden, weil sie nicht apothekenpflichtig sind.

Vorgehen in der Apotheke

Die Grenze: Sobald ein apothekenpflichtiges Arzneimittel — rezeptfrei oder rezeptpflichtig — in das Paket kommt, braucht die Apotheke die Erlaubnis und muss die Versandregeln einhalten; der Botendienst durch eigenes Personal aus der Apotheke heraus ist dagegen keine Versandhandel und immer erlaubt. Ein Kosmetik-Onlineshop der Apotheke ist damit einfach — solange er keine Arzneimittel führt; wer beides anbietet, braucht die Erlaubnis für alles. Für die Prüfung: Versandhandelserlaubnis nur für apothekenpflichtige Arzneimittel, Kosmetika und apothekenübliche Waren frei versendbar nach Fernabsatzrecht, Botendienst ist kein Versand.

Merke

Die Versandhandelserlaubnis gilt nur für apothekenpflichtige Arzneimittel — Kosmetika, Nahrungsergänzung, Medizinprodukte und freiverkäufliche Arzneimittel dürfen ohne sie versendet werden, nach Fernabsatzrecht; Botendienst ist kein Versand.

Alle 2.201 Fragen üben

Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.

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