Antwort
Der Laborabzug nach EN 14175 schützt die Person: Er saugt Dämpfe, Stäube und Aerosole vom Arbeitenden weg nach außen. Pflicht ist er, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Grenzwerte ohne ihn überschritten werden — beim Umgang mit flüchtigen Lösemitteln in Menge, mit ätzenden Dämpfen, mit staubenden gefährlichen Pulvern beim Wägen und Kapselfüllen. Die Sicherheitswerkbank schützt Produkt und Person: Klasse II mit laminarer Strömung nach unten und HEPA-Filtern für Zytostatika und andere CMR-Stoffe, nach DIN 12980 für Zytostatika ausgelegt; für aseptische Herstellung ohne Gefahrstoff genügt die Laminar-Airflow-Werkbank, die nur das Produkt schützt und die Luft zur Person bläst — deshalb nie für Gefahrstoffe.
Vorgehen in der Apotheke
Prüfung: Abzug und Werkbank werden jährlich von einer Fachfirma auf Strömung, Filter und Dichtheit geprüft — mit Plakette und Protokoll; die Werkbank für Zytostatika zusätzlich nach jedem Filterwechsel und Umzug. Täglich vor Beginn kontrolliert die Nutzerin Strömungsanzeige und Funktion. Die BGW und die Apothekenaufsicht fragen nach dem Prüfprotokoll. Alternative für kleine Mengen: das Wägen in einem Wägeschrank oder mit Abzugshaube, die Kapselherstellung mit geschlossenem Füllgerät, oder die Substitution — pulverförmige Wirkstoffe als Verreibung beziehen. Wer regelmäßig Antibiotika, Hormone oder Salicylsäure verarbeitet, kommt um technische Absaugung nicht herum; FFP-Maske ist die Notlösung, nicht das Konzept.
Merke
Abzug schützt die Person, Laminar-Airflow das Produkt, Sicherheitswerkbank Klasse II beides — Pflicht bei CMR; jährlich prüfen lassen, täglich kontrollieren.