Antwort
Nicht abgeben — und zwar aus drei voneinander unabhängigen Gründen. Jeder allein trägt die Ablehnung schon:
Ephedrin ist verschreibungspflichtig. Ohne ärztliche Verordnung geht es nicht über den Tisch; damit ist die Sache im Grunde entschieden.
Ephedrin ist ein Drogenausgangsstoff der strengsten Kategorie nach dem Grundstoffüberwachungsrecht. Ein Kilogramm ist die Ausgangsmenge einer Synthese, nicht der Bedarf eines Patienten.
Es liegen Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung vor. Menge und Umstände sprechen für sich.
Und dann kommt der Schritt, der die Frage von einer bloßen Abgabefrage unterscheidet: Sie melden. Der Verdacht geht an die Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle von Zoll- und Bundeskriminalamt beim BKA.
Vorgehen in der Apotheke
Wie Sie sich im Gespräch verhalten:
Ruhig und ohne Konfrontation. Sagen Sie, dass der Stoff verschreibungspflichtig ist — das ist wahr, es ist die einfachste Begründung, und sie beendet das Gespräch ohne Vorwurf.
Merken Sie sich, was Sie können — Aussehen, Zeitpunkt, was genau verlangt wurde, ob ein Fahrzeug zu sehen war. Sie müssen niemanden festhalten und niemandem hinterherlaufen.
Notieren Sie sofort danach und melden Sie. Nach dem Gespräch ist die Erinnerung am genauesten.
Informieren Sie die Kollegen und, wenn ein solcher Versuch mehrfach vorkommt, benachbarte Apotheken.
Der häufigste Fehler in der Prüfung ist, bei der Ablehnung stehenzubleiben. Die Ablehnung ist die halbe Antwort; die Meldung ist die andere Hälfte — und mit ihr die richtige Stelle, denn hier ist es das BKA und nicht das Landeskriminalamt, das für Explosivgrundstoffe zuständig wäre.
Merke
Verschreibungspflichtig, Drogengrundstoff, offensichtlicher Verdacht — ablehnen und ans BKA melden.