Antwort
In dieser Reihenfolge, und die Reihenfolge ist die eigentliche Antwort:
Erstens Menschen. Wer etwas abbekommen hat, wird sofort versorgt — Haut unter fließendem Wasser, Augen an der Augendusche, mindestens zehn Minuten und mit gespreizten Lidern. Benetzte Kleidung kommt herunter.
Zweitens den Bereich räumen und absperren, damit niemand hineinläuft. Fenster auf, Abzug an, wenn Dämpfe entstehen.
Drittens aufnehmen, aber nur mit Schutzausrüstung und nur, wenn die Menge das hergibt: Bindemittel oder Kieselgur darüber, aufnehmen, in einen dichten Behälter, beschriften.
Viertens neutralisieren und nachreinigen, Säure vorsichtig mit Natriumhydrogencarbonat.
Fünftens dokumentieren — auch der kleine Unfall gehört ins Verbandbuch.
Rechtsgrundlage
§ 13 GefStoffV — Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle.
Vorgehen in der Apotheke
Wo die Grenze verläuft: Ein zerbrochenes Fläschchen räumt man selbst weg. Bei größeren Mengen, starken Dämpfen oder unklarem Inhalt wird geräumt und die Feuerwehr gerufen. Diese Grenze zu ziehen, gehört zur Antwort — Prüfer fragen gern nach, ab wann man nicht mehr selbst putzt.
Was der Fall über den Betrieb verrät: Dass jemand das weiß, ist kein Zufall, sondern Ergebnis der Betriebsanweisung und der jährlichen Unterweisung. Genau dafür sind sie da. Deshalb gehört in eine gute Antwort auch der Satz, dass das Vorgehen vorher schriftlich festgelegt und geübt war.
Und: Verletzungen mit Gefahrstoffbeteiligung und ernste Betriebsstörungen sind der Behörde zu melden.
Merke
Mensch, Bereich, Aufnehmen, Neutralisieren, Dokumentieren — in dieser Reihenfolge.