Kenntnisprüfung Apotheker · Schmerz und Analgetika · Beispielfrage aus der App
Ein Betäubungsmittelrezept enthält Morphintabletten, Morphintropfen und ein Fentanylpflaster — geht das?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Schmerz und Analgetika der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Ja. Auf einem Betäubungsmittelrezept dürfen bis zu zwei Betäubungsmittel verschrieben werden — gezählt werden die Wirkstoffe, nicht die Präparate. Morphin als Tablette und Morphin als Tropfen sind ein Betäubungsmittel in zwei Darreichungsformen; Fentanyl ist das zweite. Damit sind es zwei Betäubungsmittel, und das Rezept ist zulässig. Drei verschiedene Wirkstoffe wären es nicht — dann bräuchte es ein zweites Rezept.
Vorgehen in der Apotheke
Der Buchstabe A ist dafür nicht nötig. Er wird nur gesetzt, wenn der Arzt die Höchstmenge eines Betäubungsmittels innerhalb von 30 Tagen überschreitet — für Morphin 20.000 Milligramm, für Fentanyl 500 Milligramm — oder wenn er das Betäubungsmittel für einen Patienten in Dauerbehandlung über die Höchstverschreibungsmenge hinaus verschreibt. Für die Mengenrechnung werden Tabletten und Tropfen desselben Wirkstoffs zusammengezählt. Was ich prüfe: beide Wirkstoffe mit Menge, Darreichungsform, Stärke, Dosierung, Ausstellungsdatum, Patientendaten, Arztstempel und Unterschrift — und die Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer das Rezept vorgelegt werden muss.
Merke
Zwei Wirkstoffe, nicht zwei Präparate — Morphin in zwei Formen plus Fentanyl ist erlaubt; das A nur bei Überschreiten der 30-Tage-Höchstmenge.
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