Antwort
Homöopathische Arzneimittel wie Arnika-Globuli sind apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig, und Hebammen dürfen sie im Rahmen ihrer Berufsausübung empfehlen und abgeben — die Hebammenberufsordnung erlaubt die Anwendung von Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, für die Geburtshilfe und das Wochenbett; viele Hebammen führen Arnika, Bellis perennis und andere Globuli in ihrer Tasche. Die Abgabe bleibt formal an die Apothekenpflicht gebunden — die Hebamme bezieht sie aus der Apotheke und gibt sie an die Frau weiter, was als Anwendung im Rahmen der Betreuung geduldet ist. Ein Schaden ist bei Globuli in hohen Potenzen nicht zu erwarten, ein Nutzen über Placebo nicht belegt.
Vorgehen in der Apotheke
Arnika als Phytopharmakon ist etwas anderes: Arnikablüten enthalten Sesquiterpenlactone wie Helenalin, Flavonoide und ätherisches Öl und werden nur äußerlich angewendet — als Tinktur, Gel oder Salbe bei Prellungen, Verstauchungen, Blutergüssen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Insektenstichen; Studien zeigen bei Arthrose eine Wirkung vergleichbar mit Ibuprofen-Gel. Innerlich ist Arnika giftig — Herzrhythmusstörungen, Magen-Darm-Schäden — und nur in homöopathischer Verdünnung zulässig. Kontaktallergien sind häufig, nicht auf offene Wunden, nicht bei Korbblütlerallergie, und in der Schwangerschaft äußerlich auf kleine Flächen begrenzt, weil Daten fehlen. Für die Prüfung: Hebamme darf nicht verschreibungspflichtige Mittel anwenden, Arnika phytotherapeutisch nur äußerlich bei stumpfen Verletzungen, innerlich nur homöopathisch — und die Globuli sind Placebo, nicht Gefahr.
Merke
Hebammen dürfen nicht verschreibungspflichtige Mittel wie Globuli anwenden — Arnika phytotherapeutisch nur äußerlich bei Prellung und Bluterguss, innerlich giftig, nur homöopathisch; Kontaktallergie, nicht auf Wunden.