Antwort
Nein. Die Verschreibung für ein Tier ist dem Tierarzt vorbehalten. Ein Humanmediziner darf nur für Menschen verordnen; verschreibt er für ein Tier, überschreitet er seine Befugnis.
Für die Apotheke gilt daher: Eine solche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß und darf nicht beliefert werden. Sie nehmen Rücksprache und verweisen an den Tierarzt.
Wie eine tierärztliche Verschreibung aussieht: Sie nennt Tierart, das Tier oder den Tierhalter, Diagnose, Dosierung und — bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen — die Wartezeit, also die Zeit bis zur Schlachtung oder bis Milch und Eier wieder verwendet werden dürfen.
Umgekehrt gilt dasselbe: Ein Tierarzt darf nicht für Menschen verordnen.
Vorgehen in der Apotheke
Der Hintergrund macht die Frage bedeutsamer, als sie aussieht: Der Antibiotikaeinsatz bei Tieren ist ein wesentlicher Treiber der Resistenzentwicklung. Resistente Keime gelangen aus der Tierhaltung über Lebensmittel und Umwelt zum Menschen — der tierassoziierte MRSA ist dafür das bekannteste Beispiel. Deshalb ist die Verschreibung streng geregelt und wird dokumentiert.
Was die Apotheke bei Tierarzneimitteln beachtet:
Apotheken dürfen Tierarzneimittel abgeben — das gehört zu den apothekenüblichen Waren.
Bestimmte Antibiotika sind der Anwendung beim Menschen vorbehalten und dürfen bei Tieren nicht eingesetzt werden.
Die Umwidmung eines Humanarzneimittels für ein Tier ist nur dem Tierarzt und nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, wenn kein zugelassenes Tierarzneimittel verfügbar ist.
Die Dosierung unterscheidet sich erheblich zwischen den Tierarten — Katzen etwa vertragen Paracetamol nicht und sterben daran. Vor der Abgabe eines Humanarzneimittels „für den Hund“ auf Kundenwunsch ist deshalb dringend zu warnen.
Verweisen Sie an den Tierarzt, freundlich und mit der Begründung, dass die Dosierung tierartspezifisch ist.
Merke
Für Tiere verschreibt allein der Tierarzt — eine Humanverordnung für den Hund wird nicht beliefert.