Kenntnisprüfung Apotheker · Betäubungsmittelrecht · Beispielfrage aus der App
Was ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Betäubungsmittelrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den gesamten Umgang mit Stoffen, die abhängig machen können — also Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Erwerb und Besitz. Sein Zweck ist doppelt: Es soll den Missbrauch verhindern und zugleich die medizinisch notwendige Versorgung sichern. Deshalb verbietet es diese Stoffe nicht schlicht, sondern stellt jeden Umgang unter Erlaubnisvorbehalt und knüpft ihn an lückenlose Nachweise. Welche Stoffe erfasst sind, sagt das Gesetz nicht im Text, sondern in drei Anlagen, die durch Rechtsverordnung fortgeschrieben werden. Das Verschreiben und die Abgabe selbst hat der Gesetzgeber ausgelagert — dafür gibt es eine eigene Verordnung.
Rechtsgrundlage
Der Stoffbegriff steht in § 1 BtMG mit seinen drei Anlagen, der Erlaubnisvorbehalt in § 3 BtMG. Verschreiben und Abgeben regelt § 13 BtMG — und auf dessen Ermächtigung stützt sich die Verschreibungsverordnung.
Merke
Zweck ist beides zugleich: Missbrauch verhindern und die Versorgung der Patienten sichern. Wer nur das Verbot nennt, hat die halbe Antwort.
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