Kenntnisprüfung Apotheker · Betäubungsmittelrecht · Beispielfrage aus der App

Was ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Betäubungsmittelrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den gesamten Umgang mit Stoffen, die abhängig machen können — also Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Erwerb und Besitz. Sein Zweck ist doppelt: Es soll den Missbrauch verhindern und zugleich die medizinisch notwendige Versorgung sichern. Deshalb verbietet es diese Stoffe nicht schlicht, sondern stellt jeden Umgang unter Erlaubnisvorbehalt und knüpft ihn an lückenlose Nachweise. Welche Stoffe erfasst sind, sagt das Gesetz nicht im Text, sondern in drei Anlagen, die durch Rechtsverordnung fortgeschrieben werden. Das Verschreiben und die Abgabe selbst hat der Gesetzgeber ausgelagert — dafür gibt es eine eigene Verordnung.

Rechtsgrundlage

Der Stoffbegriff steht in § 1 BtMG mit seinen drei Anlagen, der Erlaubnisvorbehalt in § 3 BtMG. Verschreiben und Abgeben regelt § 13 BtMG — und auf dessen Ermächtigung stützt sich die Verschreibungsverordnung.

Merke

Zweck ist beides zugleich: Missbrauch verhindern und die Versorgung der Patienten sichern. Wer nur das Verbot nennt, hat die halbe Antwort.

Alle 2.201 Fragen üben

Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.

Ein Kauf im App Store oder bei Google Play gilt nur dort, ein Kauf im Browser nur im Browser.

Weitere Fragen aus Betäubungsmittelrecht

Alle 192 Beispielfragen · Für Apothekerinnen und Apotheker · FSP-Fälle für Apotheker · Mit einem Prüfungspaten üben