Kenntnisprüfung Apotheker · Betäubungsmittelrecht · Beispielfrage aus der App
Was ist eine ausgenommene Zubereitung?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Betäubungsmittelrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Eine ausgenommene Zubereitung ist ein Arzneimittel, das zwar einen Stoff aus den Anlagen enthält, wegen seiner geringen Konzentration und seiner Darreichungsform aber aus dem Betäubungsmittelrecht herausgenommen ist. Die Anlagen selbst benennen diese Ausnahmen, jeweils mit einer Obergrenze für den Gehalt je abgeteilter Form und oft mit der zusätzlichen Bedingung, dass die Zubereitung nicht zur Injektion bestimmt sein darf. Ist die Grenze eingehalten, ist das Präparat verschreibungspflichtig, aber kein Betäubungsmittel: normales Rezept, keine Karteikarte, kein Tresor.
Rechtsgrundlage
Die Ausnahmen stehen in den Anlagen selbst, jeweils hinter dem Stoff, zu dem sie gehören — nicht im Gesetzestext davor. Dort finden Sie auch die Gehaltsgrenze und den Zusatz, dass keine Zubereitung zur Injektion erfasst ist.
Vorgehen in der Apotheke
Die klassischen Beispiele fragt jede Prüferin ab. Codein und Dihydrocodein als Hustenmittel oder Analgetikum bleiben unterhalb der Grenze ausgenommen — deshalb kommt der Hustensaft auf ein gewöhnliches Rezept. Tilidin mit Naloxon ist als nicht retardierte Zubereitung ausgenommen; die retardierte Form dagegen fällt unter das Betäubungsmittelrecht und braucht ein BtM-Rezept. Genau dieses Paar wird gern gegenübergestellt.
Merke
Ausgenommen heißt verschreibungspflichtig, aber kein BtM. Bei Tilidin entscheidet die Retardierung: retardiert ist BtM, nicht retardiert nicht.
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