Kenntnisprüfung Apotheker · ZNS und Psyche · Beispielfrage aus der App
Ein Kind möchte ein Migränemittel für die Mutter kaufen — wie verhalten Sie sich?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet ZNS und Psyche der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Ein Kind ist kein geeigneter Gesprächspartner für eine Beratung, und ohne Beratung ist die Abgabe eines apothekenpflichtigen Arzneimittels nicht zulässig — erst recht nicht bei einem rezeptfreien Triptan, das an eine ärztlich gesicherte Diagnose gebunden ist. Freundlich bleiben und nicht das Kind zurückweisen, sondern den Weg über die Mutter suchen.
Vorgehen in der Apotheke
Anrufen: „Wir rufen deine Mama kurz an und klären das“ — das löst die meisten Fälle sofort und erlaubt die vollständige Beratung. Was ist es genau? Bei einem einfachen Schmerzmittel in der Handverkaufspackung, das die Familie erkennbar kennt, ist die Abgabe nach Rücksprache vertretbar; bei einem Triptan nicht. Bei Rezept ist die Abholung durch das Kind unproblematisch, solange die Beratung anders sichergestellt wird — Zettel in die Tüte, Rückruf anbieten. Aufmerksam bleiben: Schickt eine Mutter regelmäßig ihr Kind für Schmerzmittel, kann ein Übergebrauch oder eine Abhängigkeit dahinterstehen. Das ist ein Grund für ein Gespräch mit ihr. Missbrauchsverdacht verpflichtet zur Abgabeverweigerung, unabhängig vom Alter des Boten.
Merke
Über die Mutter gehen, nicht über das Kind — ein Anruf klärt es und rettet die Beratung.
Alle 2.201 Fragen üben
Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.