Kenntnisprüfung Apotheker · ZNS und Psyche · Beispielfrage aus der App

Darf man Diazepam ins Ausland schicken?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet ZNS und Psyche der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Nein. Der Versand von Betäubungsmitteln ins Ausland ist keine gewöhnliche Sendung, sondern Ausfuhr im Sinne des Betäubungsmittelrechts. Sie ist nur mit einer Erlaubnis des BfArM, ausgeschrieben Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, und einer Ausfuhrgenehmigung für den Einzelfall zulässig — beides hat eine Apotheke im Regelfall nicht.
Auch als Gefälligkeit für eine Kundin ist es also nicht möglich, und auch nicht per Post oder Paketdienst.

Beratung

Was stattdessen geht: Wer selbst verreist, darf seinen eigenen Bedarf mitführen. Innerhalb des Schengenraums — Dänemark gehört dazu — dient dafür die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die der behandelnde Arzt ausstellt und die von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wird. Sie gilt für bis zu dreißig Tage.
Außerhalb des Schengenraums gilt kein einheitliches Verfahren; dort ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung üblich, und die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes entscheiden. Bei manchen Ländern ist die Mitnahme ganz verboten.
Immer im Handgepäck, in der Originalpackung, mit Bescheinigung.
Der Botschaftsweg ist der Ausweg, wenn jemand im Ausland festsitzt und Nachschub braucht — nicht die Postsendung.

Merke

Versenden nein, selbst mitführen ja — im Schengenraum mit der beglaubigten Artikel-75-Bescheinigung für dreißig Tage.

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