Kenntnisprüfung Apotheker · Berufs- und Werberecht · Beispielfrage aus der App

Darf eine PTA in Ausbildung beraten?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Berufs- und Werberecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Ja, unter Aufsicht — und beschränkt auf das, was sie nach ihrem Ausbildungsstand beherrscht.

Die PTA-Ausbildung dauert regelmäßig zweieinhalb Jahre: zwei Jahre Fachschule mit staatlicher Prüfung und ein halbes Jahr Praktikum in einer Apotheke.

Während des Praktikums ist die Auszubildende Teil des pharmazeutischen Personals — aber die Aufsicht ist dichter als bei der fertigen PTA, und der Grundsatz gilt uneingeschränkt: Eingesetzt wird nur, wer die Aufgabe nach Ausbildung und Kenntnissen tragen kann.

Vorgehen in der Apotheke

Die Frage kommt in den Protokollen häufig als Reihe: *Darf ein PhiP beraten? Eine PTA in Ausbildung? Eine fertige PTA?* Der Prüfer will sehen, ob Sie die Stufen sauber ordnen können:

PKA — keine pharmazeutische Tätigkeit, aber freiverkäufliche Arzneimittel.
PTA in Ausbildung — pharmazeutische Tätigkeit unter enger Aufsicht.
PTA — pharmazeutische Tätigkeit unter Aufsicht; unter den Voraussetzungen des PTA-Reformgesetzes auch unter Verantwortung.
Pharmaziepraktikant — pharmazeutische Tätigkeit unter Aufsicht, ohne abschließende Verantwortung.
Apotheker — eigenverantwortlich.

Wer diese fünf Stufen benennen kann, hat die ganze Personalfrage beantwortet — gleich, mit welcher Berufsgruppe der Prüfer beginnt.

Merke

Fünf Stufen: PKA, PTA in Ausbildung, PTA, Praktikant, Apotheker.

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