Kenntnisprüfung Apotheker · Berufs- und Werberecht · Beispielfrage aus der App

Darf ein Pharmaziepraktikant beraten?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Berufs- und Werberecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Ja — unter Aufsicht eines Apothekers. Der Pharmaziepraktikant gehört zum pharmazeutischen Personal und darf pharmazeutische Tätigkeiten ausüben, aber nicht eigenverantwortlich.

Das ist gerade der Zweck des Praktischen Jahres: Er soll die Beratung lernen, indem er sie führt — nicht, indem er zusieht.

Die Grenzen:

Keine abschließende Verantwortung. Über Abgabe oder Nichtabgabe entscheidet der Apotheker.

Kein Abzeichnen von Verschreibungen.

Keine Aufgaben, die er nach Ausbildungsstand nicht beherrscht — der Grundsatz vom Einsatz nach Kenntnissen gilt auch hier.

Vorgehen in der Apotheke

Wie sich das im Alltag ordnen lässt:

Am Anfang hört er zu, übernimmt die einfachen Fälle und legt jede Entscheidung vor.

In der Mitte führt er das Gespräch und ruft den Apotheker bei Unsicherheit hinzu.

Am Ende arbeitet er weitgehend selbständig, und der Apotheker prüft im Hintergrund mit.

Der Ausbildende hat dabei eine eigene Pflicht: Er muss anleiten, die vorgeschriebenen Bereiche eröffnen und Rückmeldung geben. Ein Praktikant, den man nur an die Kasse stellt, ist nicht ausgebildet worden.

Dieselbe Logik gilt für die PTA in Ausbildung — auch sie darf beraten, unter Aufsicht, im Rahmen dessen, was sie gelernt hat.

Gegenüber dem Kunden gehört Ehrlichkeit dazu: Wer sich in Ausbildung befindet, sagt es, wenn er etwas nicht sicher weiß, und holt jemanden. Das ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern gerade das Verhalten, das erwartet wird.

Merke

Beraten ja, entscheiden nein — und im Zweifel den Apotheker holen.

Alle 2.201 Fragen üben

Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.

Ein Kauf im App Store oder bei Google Play gilt nur dort, ein Kauf im Browser nur im Browser.

Weitere Fragen aus Berufs- und Werberecht

Alle 192 Beispielfragen · Für Apothekerinnen und Apotheker · FSP-Fälle für Apotheker · Mit einem Prüfungspaten üben