Kenntnisprüfung Apotheker · Apothekenbetriebsrecht · Beispielfrage aus der App
Darf ein Kommissionierautomat Betäubungsmittel aufnehmen?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Apothekenbetriebsrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Nur, wenn er die betäubungsmittelrechtliche Anforderung erfüllt — und das ist der Kern: Betäubungsmittel liegen getrennt von der übrigen Ware und sind so gesichert, dass Unbefugte nicht herankommen.
Ein gewöhnlicher Kommissionierautomat leistet das nicht: Wer physisch an das Lager herankommt, kommt an alles heran. Zulässig ist die Lagerung deshalb nur in einem Automaten mit einem gesonderten, gesicherten Bereich, der die Anforderungen an ein Wertschutzbehältnis erfüllt und dessen Zugang auf die Befugten beschränkt ist.
In der Praxis bleiben die Betäubungsmittel deshalb meist im Tresor.
Rechtsgrundlage
§ 15 BtMG für die Sicherungspflicht, § 4 und § 16 ApBetrO für Betriebsräume und Lagerung.
Vorgehen in der Apotheke
Unabhängig davon gilt für den Automaten das Übrige: Er ist Teil der Betriebsräume, also höchstens 25 Grad im Inneren, mit Temperaturaufzeichnung — und die eingelagerte Ware muss geordnet und ohne Verwechslungsgefahr liegen.
Die Beschickung ist eine Tätigkeit, die auch nichtpharmazeutisches Personal ausüben kann; die Abgabeentscheidung bleibt beim pharmazeutischen Personal.
Merke
Nur mit gesondertem, gesichertem Bereich — sonst nicht. Und der Automat ist ein Betriebsraum: 25 Grad, Temperatur aufzeichnen.
Alle 2.201 Fragen üben
Die App „Kenntnisprüfung Apotheker“ enthält 2.201 Fragen mit ausformulierten Antworten in gesprochener Prüfungsform und einen Rezept-Trainer mit 29 Rezepten. Diese Frage gehört zu den 192 freien Beispielen der Web-Version – im Browser üben Sie sie kostenlos, mit Lernfortschritt und Lesezeichen. Die Vollversion kostet einmalig 29,99 € – kein Abo, kein Konto.