Kenntnisprüfung Apotheker · Apothekenbetriebsrecht · Beispielfrage aus der App

An welche Behörde richten Sie den Antrag auf eine Betriebserlaubnis?

Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Apothekenbetriebsrecht der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

An die zuständige Behörde des Landes, in dem die Apotheke liegen soll — und wie sie heißt, ist von Land zu Land verschieden. Je nach Bundesland ist es das Landratsamt beziehungsweise die Kreisverwaltungsbehörde, bei kreisfreien Städten das Ordnungsamt, anderswo die Bezirksregierung oder ein Landesamt für Gesundheit.

Die Behörde entscheidet nicht allein: Für die fachliche Beurteilung zieht sie einen Sachverständigen des Apothekenwesens hinzu, den Pharmazierat.

Rechtsgrundlage

§ 2 ApoG für die Erteilung; die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Die Überwachung regelt § 64 AMG in Verbindung mit dem Landesrecht.

Vorgehen in der Apotheke

Dass die Bezeichnung wechselt, ist kein Detail, sondern die richtige Antwort: Der Vollzug des Apothekenrechts ist Ländersache, obwohl das Recht bundesweit gilt. Wenn eine Prüferin nach „ihrer“ Behörde fragt, dürfen Sie ruhig sagen, dass die Bezeichnung je nach Land wechselt, und dann die des Prüfungslandes nennen.

Gut zu wissen: Wer bereits eine Erlaubnis hat und die Räume wechselt, braucht eine neue Erlaubnis — sie klebt an den Räumen.

Merke

Landesbehörde, Name wechselt je Bundesland. Fachlich beurteilt der Pharmazierat. Und bei neuen Räumen: neue Erlaubnis.

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