Kenntnisprüfung in anderen Bundesländern
Bayern, NRW, Hessen, Berlin und die übrigen zwölf
Die Kenntnisprüfung ist Bundesrecht. § 37 der Approbationsordnung für Ärzte gilt in allen 16 Ländern gleich: dieselben Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie, dieselben ergänzenden Fächer, dieselbe Dauer von 60 bis 90 Minuten, dieselbe Patientenvorstellung mit Bericht, zwei Wiederholungsmöglichkeiten. Wer sich mit einem Katalog aus Niedersachsen vorbereitet, lernt also nichts Falsches – der medizinische Kern ist überall derselbe.
Was sich zwischen den Ländern unterscheidet
- Die Behörde. In Niedersachsen der NiZzA, anderswo Landesprüfungsämter, Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Landesämter für Gesundheit. Dort stellen Sie den Antrag, dort fällt der Bescheid über die Kenntnisprüfung.
- Wer prüft. Mal die Ärztekammer, mal eine Universitätsklinik, mal eine Prüfungskommission des Landesprüfungsamts.
- Gebühren und Wartezeiten. Beides schwankt deutlich; in manchen Ländern wartet man Monate auf einen Termin.
- Zusatzfächer. Die Behörde kann im Bescheid ein weiteres Fach festlegen, in dem sie Unterschiede festgestellt hat. Das steht in Ihrem Bescheid, nicht im Gesetz.
- Die Fachsprachprüfung davor. Sie wird von der jeweiligen Landesärztekammer abgenommen; jede hat ihren eigenen Anamnesebogen und eigene Gewohnheiten – siehe Fachsprachprüfung.
Die bundesweite Fassung der App
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Kenntnisprüfung Arzt
Mündliche Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte, bundesweit: 2.200 Fragen mit ausformulierten Antworten, dazu das Verfahren in allen 16 Bundesländern.
Dieselben 2.200 Fragen in gesprochener Prüfungsform wie in der Niedersachsen-App; der Unterschied ist der Länderteil mit Behörde, Ablauf und Besonderheiten je Bundesland. Einmalkauf, offline, kein Konto.
Wer in Niedersachsen geprüft wird, ist mit „Kenntnisprüfung Niedersachsen“ richtig. Die Beispielfragen auf dieser Seite gelten für beide Apps, weil der Fragenkatalog derselbe ist.