Kenntnisprüfung Apotheker · Galenik und Darreichungsformen · Beispielfrage aus der App
Wann und womit werden Zubereitungen konserviert?
Eine Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Galenik und Darreichungsformen der mündlichen Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch sagt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.
Antwort
Konserviert werden wasserhaltige Zubereitungen in Mehrdosenbehältnissen, weil Wasser das Keimwachstum ermöglicht und jede Entnahme Keime einträgt. Nicht konserviert werden müssen wasserfreie Zubereitungen, Einzeldosisbehältnisse, Zubereitungen mit hohem Zucker- oder Alkoholgehalt — ab etwa 15 bis 20 Prozent Ethanol — und Zubereitungen, die selbst antimikrobiell sind. Verboten ist die Konservierung bei intrathekaler, intraokularer und intrakardialer Gabe sowie bei Infusionen über 15 Milliliter.
Vorgehen in der Apotheke
Die Wahl richtet sich nach pH, Anwendungsort und Verträglichkeit: Sorbinsäure und Kaliumsorbat für saure Zubereitungen bis pH 5,5, Parabene für den Bereich 4 bis 8 mit Allergiepotenzial, Benzoesäure sauer, Benzalkoniumchlorid für Augen- und Nasentropfen, Chlorhexidin für Mundspülungen, Phenoxyethanol in Kosmetika, Propylenglykol ab 20 Prozent, Benzylalkohol in Injektionen — nicht bei Neugeborenen. Die Wirksamkeit muss im Konservierungsbelastungstest des Arzneibuchs nachgewiesen werden.
Merke
Wasser plus Mehrdosen heißt konservieren — Sorbinsäure sauer, Parabene breit, Benzalkonium fürs Auge; nie intrathekal, nie ins Auge operativ.
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