Antwort
Ja, grundsätzlich darf und muss jeder approbierte Arzt die Leichenschau durchführen und die Todesbescheinigung ausstellen — auch der Notarzt. Er darf aber nur dann einen natürlichen Tod bescheinigen, wenn er dafür eine tragfähige Grundlage hat.
Diagnostik
Die Todesart wird in natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt eingeteilt. Natürlich bedeutet Tod aus innerer krankhafter Ursache, ohne rechtlich bedeutsame äußere Einwirkung. Voraussetzung ist, dass eine solche Erkrankung bekannt und plausibel ist — dafür braucht der Notarzt die Vorgeschichte, etwa vom Hausarzt, von Angehörigen oder aus Unterlagen. Fehlt sie, ist die Todesart ungeklärt.
Therapie
Ablauf: Der Tod wird durch sichere Todeszeichen festgestellt — Totenflecke ab etwa 20 bis 30 Minuten, Totenstarre ab 2 bis 6 Stunden, Fäulnis, mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen. Unsichere Zeichen wie fehlender Puls, Atemstillstand und weite Pupillen genügen nicht. Danach die vollständige Leichenschau am entkleideten Leichnam bei guter Beleuchtung, einschließlich Rücken und aller Körperöffnungen.
Komplikationen
Bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod sowie bei unbekannter Identität wird die Polizei verständigt und der Leichnam nicht freigegeben; die Bescheinigung wird entsprechend ausgefüllt. Nicht natürlich sind Unfall, Suizid, Tötung, Vergiftung, aber auch Sturzfolgen — der Oberschenkelhalsbruch mit späterer Lungenembolie bleibt ein nicht natürlicher Tod.
Merke
Der praktische Rat: In der Notfallsituation ist die Vorgeschichte oft nicht sicher zu klären. Dann ist ungeklärt anzukreuzen und die Polizei zu informieren — das ist kein Vorwurf gegen Angehörige, sondern korrektes Vorgehen. Ein zu Unrecht bescheinigter natürlicher Tod kann eine Straftat verdecken und ist selbst strafbar.