Kenntnisprüfung Niedersachsen · Recht und Rechtsmedizin · Beispielfrage aus der App

Meldepflichtige Erkrankungen (nur Beispiele)?

Eine typische Prüfungsfrage aus dem Fachgebiet Recht und Rechtsmedizin – beantwortet so, wie man es am Prüfungstisch der mündlichen Kenntnisprüfung sagt: gegliedert, mit den Zahlen und Begriffen, auf die es ankommt. Lesen Sie die Frage, antworten Sie laut, und vergleichen Sie erst dann.

Antwort

Das Infektionsschutzgesetz unterscheidet die namentliche von der nicht namentlichen Meldepflicht. Gemeldet wird an das Gesundheitsamt.

Klinik

Nicht namentlich meldepflichtig nach Paragraph 7 Absatz 3 sind: Treponema pallidum als Syphilis, HIV, Echinococcus, Plasmodien als Malaria, Toxoplasma bei konnataler Infektion und Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit. Diese gehen direkt an das Robert-Koch-Institut.

Diagnostik

Namentlich meldepflichtig nach Paragraph 6 sind unter anderem bei Verdacht, Erkrankung oder Tod: Botulismus, Cholera, Diphtherie, humane spongiforme Enzephalopathie, akute Virushepatitis, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, virales hämorrhagisches Fieber, Masern, Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis, Milzbrand, Mumps, Pest, Poliomyelitis, Röteln, Tollwut, Typhus, Windpocken, Keuchhusten und COVID-19. Die Tuberkulose ist bei Erkrankung, Tod und Behandlungsabbruch meldepflichtig, nicht schon bei Verdacht. Dazu der Verdacht auf einen Impfschaden, die Verletzung durch ein tollwutverdächtiges Tier und gehäufte nosokomiale Infektionen.

Therapie

Fristen und Zuständigkeit: Die Meldung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, an das Gesundheitsamt des Aufenthaltsorts. Meldepflichtig sind der feststellende Arzt sowie das Labor beim Erregernachweis nach Paragraph 7.

Merke

Die Merkhilfe für die nicht namentlichen Meldungen: Es sind die Erkrankungen, bei denen die Anonymität den Betroffenen schützt und die Stigmatisierung verhindert — HIV, Syphilis, Gonorrhoe. Alles Hochansteckende und akut Bedrohliche wird dagegen namentlich gemeldet, weil Kontaktpersonen ermittelt werden müssen.

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