Antwort
Der Strahlenschutz ruht auf drei Grundsätzen: Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung. Praktisch merkt man sich Abstand, Aufenthaltsdauer und Abschirmung — die drei A.
Diagnostik
Praktische Maßnahmen: Abstand halten — die Dosis nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab, doppelter Abstand bedeutet ein Viertel der Dosis; Aufenthaltsdauer im Strahlenfeld kurz halten; Abschirmung mit Bleischürze, Schilddrüsenschutz, Bleiglasbrille und Gonadenschutz. Dosimeter tragen, hinter die Schutzwand treten, nie die Hände im Nutzstrahl halten, den Patienten nicht selbst festhalten.
Therapie
Rechtfertigung: Jede Anwendung muss einen Nutzen haben, der das Risiko überwiegt; die rechtfertigende Indikation stellt ein fachkundiger Arzt persönlich, und es wird geprüft, ob ein strahlenfreies Verfahren wie Sonographie oder Magnetresonanztomographie ausreicht. Optimierung nach dem ALARA-Grundsatz — as low as reasonably achievable: kleinstmögliche Dosis, enge Einblendung auf die Zielregion, kein unnötiges Wiederholen, Nutzung von Voraufnahmen, gepulste statt kontinuierlicher Durchleuchtung. Dosisbegrenzung: Grenzwerte für beruflich exponierte Personen von 20 Millisievert pro Jahr, für die Bevölkerung 1 Millisievert.
Komplikationen
Bei Frauen im gebärfähigen Alter wird nach einer Schwangerschaft gefragt und im Zweifel verschoben. Bei Kindern gelten besondere Vorsicht und angepasste Protokolle, weil sie strahlenempfindlicher sind und eine lange Lebenserwartung haben.
Merke
Die häufigste Streustrahlenquelle im Operationssaal ist nicht das Gerät, sondern der Patient selbst. Deshalb ist der Abstand zum Patienten der wirksamste Schutz — und in der Durchleuchtung gilt: Die Röntgenröhre gehört nach unten, der Bildverstärker nach oben.