Definition
Eine schriftliche Erklärung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, in der er im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen er in bestimmten künftigen Situationen wünscht oder ablehnt, falls er dann nicht mehr entscheiden kann.
Klinik
Abzugrenzen: Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die stellvertretend entscheidet. Die Betreuungsverfügung schlägt dem Gericht einen Betreuer vor. Sinnvoll ist die Kombination aus Verfügung und Vollmacht.
Diagnostik
Formale Voraussetzungen nach Paragraph 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen, Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit bei der Abfassung. Eine Beglaubigung, ärztliche Beratung oder regelmäßige Erneuerung ist nicht vorgeschrieben — beides ist aber sinnvoll, weil eine aktuelle und beratene Verfügung überzeugender ist. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten.
Therapie
Sie ist unmittelbar bindend, wenn die beschriebenen Festlegungen auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Sie muss dafür hinreichend konkret sein; allgemeine Wendungen wie kein Wunsch nach Apparatemedizin genügen nach der Rechtsprechung nicht. Trifft sie nicht zu, ermittelt der Betreuer oder Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen aus früheren Äußerungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen — im Gespräch mit Angehörigen und Vertrauten.
Merke
Zwei Punkte: Sind sich Arzt und Vertreter über den Willen einig, braucht es keine Genehmigung des Betreuungsgerichts — erst bei Uneinigkeit. Und in der Notfallsituation wird behandelt, wenn die Verfügung nicht vorliegt oder unklar ist; man kann eine begonnene Maßnahme später beenden, aber ein unterlassener Behandlungsbeginn ist nicht rückholbar.